
Wegen der Misshandlung von Menschen mit erheblichen Behinderungen ist ein früherer Pfleger einer Blindeneinrichtung in der Oberpfalz vor dem Landgericht Regensburg schuldig gesprochen worden. Die Kammer verurteilte ihn zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Die Bewährungszeit dauert vier Jahre, ebenso lange darf der 51-Jährige nicht als Pfleger arbeiten.
Die Richter verurteilten ihn wegen Misshandlung Schutzbefohlener samt gefährlicher und versuchter gefährlicher Körperverletzung. Von weiteren Vorwürfen wurde er freigesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Mann hatte von 2016 bis 2022 bei der Einrichtung gearbeitet. Dort betreute er Bewohner, die über ihre Seheinschränkung hinaus beeinträchtigt sind. Die Betroffenen könnten sich nicht mit Worten ausdrücken, hatte die Staatsanwaltschaft betont.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an [email protected]. +++
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