
Einem früheren Bundestagsabgeordneten und einer Lehrerin aus Niedersachsen wird vor Gericht sexueller Missbrauch von Kindern vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat den 69-jährigen früheren FDP-Politiker und die 51-jährige Frau aus Goslar angeklagt. Prozessauftakt vor dem Landgericht in Braunschweig ist am Dienstag (10. März).
Die Staatsanwaltschaft wirft dem früheren Parlamentarier Hartmut Ebbing und der Lehrerin vor, 2021 unter anderem sexuelle Handlungen an dem damals siebenjährigen Sohn der Frau vorgenommen zu haben. Der 51-Jährigen wird zudem vorgeworfen, Bilder ihrer Tat gemacht und an den Angeschuldigten geschickt zu haben, weil sie davon ausging, dass er sich darüber freuen würde.
Angeklagter bestreitet die Vorwürfe
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hat sich der Angeklagte gegenüber den Ermittlern bisher nicht zu den Vorwürfen geäußert. Mehrere Medien haben die Vorwürfe gegen den Mann mittlerweile aufgegriffen. Laut "Spiegel" hat der Verteidiger dem Blatt mitgeteilt, dass sein Mandant die Vorwürfe bestreite. Eine dpa-Anfrage vom Freitag blieb zunächst unbeantwortet. Für beide Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.
Sie sollen sich laut Staatsanwaltschaft 2021 über ein Dating-Portal kennengelernt haben und eine sexuelle Beziehung eingegangen sein. Die Frau soll im September zwei Fotos ihrer mutmaßlichen Tat an den Mann geschickt haben. Ebbing soll die Lehrerin kurz darauf in deren Wohnung besucht und den Jungen ebenfalls missbraucht haben. Später soll die Frau noch Nacktbilder ihrer beiden Söhne - damals sieben und neun Jahre alt - mit eindeutig sexuellem Bezug an den Mitangeklagten geschickt haben.
Verfahren in Berlin führte zu Ermittlungen in Niedersachsen
Ausgangspunkt für die Ermittlungen und den Prozess in Niedersachsen war ein Verfahren gegen Ebbing in Berlin. Im Februar 2025 wurde er vom Amtsgericht Tiergarten wegen Verbreitung und Besitzes kinderpornographischer Inhalte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. Der entsprechende Strafbefehl – und damit der Urteilsspruch – ist nach Angaben des Berliner Gerichts seit etwa einem Jahr rechtskräftig.
Im Kontext des Berliner Verfahrens wurden laut Staatsanwaltschaft Chatnachrichten und Bilddateien sichergestellt, die die Ermittler zu den mutmaßlichen Taten in Niedersachsen führten. Nach Berichten über die Braunschweiger Anklage reagierten die FDP und die Deutsch-Israelische Gesellschaft (DIG) öffentlich. Ebbing saß für die Liberalen von 2017 bis 2021 im Bundestag, bei der DIG war er Schatzmeister.
Rücktritte nach Anklage
"Herr Ebbing ist kein Mitglied der FDP mehr. Die Partei hat ihn nach Bekanntwerden der Berichterstattung zum Austritt aufgefordert. Dem ist er nachgekommen", zitierte der "Spiegel" im Februar einen Parteisprecher. Die DIG zeigte sich auch entsetzt von den Vorwürfen. Der Forderung zum sofortigen Austritt sei er nachgekommen, teilte die Gesellschaft mit. Demnach hatte Ebbing zuvor selbst beim DIG-Präsidium seinen Rücktritt als Schatzmeister eingereicht und dafür persönliche und gesundheitliche Umstände genannt.
Die aktuellen Vorwürfe erstrecken sich auf einen mutmaßlichen Tatzeitraum vom 5. September bis 9. Oktober 2021 und fallen damit teilweise an das Ende der Wahlperiode. Gewählt wurde der Bundestag am 26. September. Für den Strafprozess in Braunschweig sind vier Verhandlungstermine angesetzt. Ein Urteil könnte nach der Planung am 20. März fallen.
+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an [email protected]. +++
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