
Die Forderung eines Münchner Wirts nach europaweiter Ausschreibung bei der Vergabe der Wiesnzelte ist vorerst abgelehnt. Die Vergabekammer Südbayern wies den Antrag des Gastronomen auf Nachprüfung der Vergabe von zwei großen Bierzelten ab, wie die Regierung von Oberbayern mitteilte.
Die WE Gutshof GmbH, deren Geschäftsführer der Wirt Alexander Egger ist, hatte die Prüfung für das traditionelle Anzapfzelt Schottenhamel und das Paulaner-Festzelt beantragt. Zu prüfen war, ob es sich bei der Zuteilung der Festzelte auf dem Oktoberfest durch die Landeshauptstadt München um eine sogenannte Dienstleistungskonzession handelt und sich die Stadt daher anders als bisher bei der Zuteilung der Zelte nach den Regelungen des europäischen Vergaberechts richten muss.
Nach Auffassung der Vergabekammer liegen im Fall der Zuteilung der beiden Zelte die Voraussetzungen für die Anwendung des europäischen Vergaberechts aber nicht vor. Binnen zwei Wochen ist aber noch Beschwerde beim Bayerischen Obersten Landesgericht möglich, wie die Regierung von Oberbayern erläuterte. Vor Ablauf dieser Beschwerdefrist darf die Landeshauptstadt nach den gesetzlichen Vorgaben die Zulassungsverträge hinsichtlich der beiden Zelte weiterhin nicht abschließen.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an [email protected]. +++
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