
- Staatsanwaltschaft beantragt vier weitere Wochen Untersuchungshaft fürMarius Borg Høiby
- Verteidigung weist den Vorwurf einer Wiederholungsgefahr entschieden zurück
- Gericht muss nun über die beantragte Haftverlängerung für Mette-Marits Sohn entscheiden
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Für Marius Borg Høiby bleibt die Hoffnung auf eine baldige Entlassung aus der Untersuchungshaft vorerst ungewiss. Kurz vor dem Ende der aktuellen Haftdauer hat die norwegische Staatsanwaltschaft angekündigt, eine erneute Verlängerung der Untersuchungshaft zu beantragen. Damit könnte der Sohn von Kronprinzessin Mette-Marit vorerst weiter in Haft bleiben.
Staatsanwaltschaft sieht weiterhin Wiederholungsgefahr bei Marius Borg Høiby
Die derzeitige Untersuchungshaft von Marius Borg Høiby läuft am 13. Juli aus. Nach Angaben der Osloer Polizei hält die Staatsanwaltschaft jedoch eine Freilassung zum jetzigen Zeitpunkt nicht für vertretbar. Begründet wird der Antrag mit einer aus Sicht der Ermittler weiterhin bestehenden Gefahr weiterer Straftaten.
Gleichzeitig teilten die Behörden "Bunte" zufolge mit, dass an Maßnahmen gearbeitet werde, um das Risiko möglicher weiterer Delikte zu reduzieren. Sollten diese erfolgreich umgesetzt werden, könnte die Situation zu einem späteren Zeitpunkt erneut bewertet werden.
Verteidigung widerspricht dem Haftantrag von Marius Borg Høiby
Die Anwälte des 29-Jährigen lehnen eine weitere Untersuchungshaft entschieden ab. Nach ihrer Auffassung sind die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Verlängerung nicht erfüllt. Insbesondere widersprechen sie der Einschätzung der Staatsanwaltschaft, wonach eine Wiederholungsgefahr bestehen soll.
Auch Marius Borg Høiby selbst hat einer Verlängerung der Untersuchungshaft laut norwegischen Medien nicht zugestimmt. Nun muss das zuständige Gericht entscheiden, ob dem Antrag der Staatsanwaltschaft stattgegeben wird.
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Berufungsverfahren rund um Marius Borg Høiby dürfte sich noch lange hinziehen
Marius Borg Høiby befindet sich bereits seit Anfang Februar in Untersuchungshaft. Mitte Juni wurde er vom Osloer Amtsgericht unter anderem wegen zweier Vergewaltigungen zu einer vierjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Gegen dieses Urteil hat seine Verteidigung Berufung eingelegt.
Da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, gilt hinsichtlich der von ihm bestrittenen Vorwürfe weiterhin die Unschuldsvermutung. Mit einem Berufungsverfahren vor dem zuständigen Borgarting-Berufungsgericht rechnen norwegische Medien frühestens im Jahr 2027.
Sollte das Gericht den Antrag der Staatsanwaltschaft ablehnen, könnte Marius Borg Høiby die Zeit bis zur Berufungsverhandlung auf freiem Fuß verbringen. Gibt das Gericht dem Antrag hingegen statt, bleibt er zunächst für weitere vier Wochen in Untersuchungshaft.
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