Eilmeldung: Kartellamt: Grundsätzlich keine Bedenken gegen 50+1-Regel
12.08.2026
Eilmeldung: Kartellamt: Grundsätzlich keine Bedenken gegen 50+1-Regel

Das Bundeskartellamt hat keine grundsätzlichen kartellrechtlichen Bedenken gegen die 50+1-Regel im deutschen Fußball. Nach Abschluss des Verfahrens gab die Behörde jedoch Hinweise an die Bundesliga-Dachorganisation, um die Regel auch zukünftig rechtssicher anzuwenden. Die Regel gibt im Kern vor, dass Investoren keine Stimmenmehrheit an den Kapitalgesellschaften von Vereinen übernehmen können.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung basiert auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) und wurde automatisiert veröffentlicht. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an [email protected]. +++

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