Mittwochmittag im Herzen der fast 600.000 Einwohner zählenden Ruhrgebietsgroßstadt Essen: Zwei langjährige JVA-Mitarbeiter begleiten den mehrfach vorbestraften und an den Füßen gefesselten Dijvar G. zu einem MRT-Termin; noch wissen sie nicht, was ihnen bevorsteht. In den nächsten Minuten - so lässt es sich aus den bisherigen Erkenntnissen der Ermittler rekonstruieren - spielt sich eine filmreife Flucht ab, dank gewaltbereiter Helfer.
Es geht schnell: Gegen 12.40 Uhr betreten die Justizbediensteten und der 34-jährige Untersuchungshäftling ein Treppenhaus am Kennedyplatz - es ist einer der belebtesten Plätze der Essener Innenstadt. Cafés und Restaurants liegen rundherum, Arztpraxen ebenfalls; regelmäßig gibt es hier Märkte und größere Veranstaltungen. Streng nach Vorschrift haben die Bediensteten sich mit Pistolen bewaffnet und den Gefangenen an den Füßen gefesselt. Rund vier Minuten später setzen Mitarbeiter der Arztpraxis einen Notruf ab.
Maskierter droht mit Schusswaffe
Denn im Treppenhaus wartet ein krimineller Komplize. Die Justizbeamten sehen, wie der Maskierte sie mit einer Schusswaffe bedroht. Das geht aus Angaben aus Sicherheitskreisen hervor. Ein zweiter Maskierter taucht hinter den JVA-Bediensteten auf, es kommt zur Rangelei. Einer der Justizbeamten zieht nach derzeitigem Kenntnisstand seine Dienstwaffe und betätigt den Abzug - doch ein Schuss fällt nicht. Einer der Angreifer schlägt sie dem Beamten aus der Hand.
Die JVA-Beamten werden überwältigt und am Treppengeländer gefesselt. Dijvar G. - schwarze Haare, dunkle Augen, dicke Figur, so steht es im Fahndungsaufruf - kann auf einem E-Scooter fliehen. Und bis heute sind er und seine Fluchthelfer nicht gefunden worden.
Nach der spektakulären Flucht stellen sich viele Fragen, auf die es auch Tage später keine Antwort gibt. Eine davon: Warum löste sich kein Schuss aus der Dienstwaffe? Nach Vorschrift sollte die Pistole nicht durchgeladen sein. Daher war wohl keine Kugel im Lauf. Die Details wollen die Ermittler aber noch klären, die Waffe liegt nach Angaben aus dem Justizministerium bei der Polizei.
Der mit Gewalt befreite 34-Jährige ist kein unbeschriebenes Blatt. Er saß wegen des Verdachts auf Drogendelikte und gefährliche Körperverletzung in Untersuchungshaft. Zwölf Jahre und sechs Monate beziehungsweise vier Jahre und sechs Monate hat er deswegen bekommen, aber die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Die Vorwürfe reihen sich jedoch ein in eine Liste, die eine jahrelange kriminelle Karriere attestiert.
"Erheblich, auch einschlägig vorbestraft"
Ein Auszug aus dem Bundeszentralregister habe zum 24. März 2025 insgesamt acht Einträge enthalten, sagt eine Vertreterin des NRW-Justizministeriums zwei Tage nach der gewaltsamen Befreiung im Düsseldorfer Landtag. Minister Benjamin Limbach (Grüne) muss vor dem Rechtsausschuss Rede und Antwort stehen. Es wird klar: Dijvar G. war nicht nur wegen Drogen- und Gewaltvorwürfen in U-Haft. Er wurde bereits als Jugendlicher mehrfach straffällig.
Die Ministeriumsvertreterin bezeichnet ihn als "erheblich, auch einschlägig vorbestraft". Eines der rechtskräftigen Urteile gegen ihn lautet sechs Jahre und sechs Monate Freiheitsstrafe wegen bewaffneten Drogenhandels in nicht geringer Menge.
Zurück zum Kennedyplatz: Die Fluchthelfer von G. waren offenbar gut vorbereitet. "Es müssen eigene Schlüssel mitgebracht worden sein", heißt es später im Landtag. Denn weder bei den JVA-Bediensteten noch in der JVA selbst fehlten Schlüssel für die Fesseln. Wie die mutmaßlichen Gangster an diese gekommen sein könnten? Zu diesem Zeitpunkt ist das noch unklar.
Die gute Nachricht
Die wohl beste Nachricht des Tages bleibt: Niemand wird körperlich verletzt. Weder die JVA-Mitarbeiter noch unbeteiligte Passanten. Auch die Dienstwaffen gelangen nicht in den Besitz der Fluchthelfer: Eine befindet sich offiziellen Angaben zufolge bei der Polizei, die andere war im Holster.
In der Innenstadt läuft nach der Tat eine großangelegte Fahndung mit zahlreichen Einsatzkräften; die Polizei veröffentlicht ein Foto des Geflüchteten, auch ein Suchhund kommt zum Einsatz. Weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Männer bewaffnet sind, lautet die Warnung: Verdächtige nicht ansprechen, sondern den Notruf 110 wählen.
Offene Fragen
Ob sich der Untersuchungshäftling bereits ins Ausland abgesetzt hat, fragt sich ein Abgeordneter. Nach dpa-Informationen ordnen die Behörden den befreiten Untersuchungshäftling dem Bereich Clankriminalität zu. Als Clankriminalität bezeichnen die Behörden Straftaten, die sich aus ethnisch abgeschotteten Subkulturen heraus entwickeln. Allerdings ist der Begriff umstritten, weil er nach Ansicht von Kritikern Menschen mit Migrationshintergrund alleine aufgrund ihrer Familienzugehörigkeit und Herkunft stigmatisiert und diskriminiert.
Genauso wenig ist geklärt, wie die Komplizen von dem Arzttermin erfahren haben. Dieser war zwar lange geplant, doch der Gefangene erfährt nach Angaben des NRW-Justizministeriums erst am Abend zuvor davon. Nach aktuellem Kenntnisstand sei der Termin ordnungsgemäß vorbereitet worden, so das Ministerium. Aber woher konnten die Komplizen von dem Termin wissen? In der Zelle des Häftlings fand man zumindest kein verstecktes Handy.
Im Mittelpunkt stehen nun die Fahndung und die Aufklärung der Hintergründe. Vorerst bleibt ein Bild eines Überfalls im Kopf, bei dem Kriminelle den deutschen Rechtsstaat mitten im Ruhrgebietsalltag direkt angreifen.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an [email protected]. +++
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